Wenn Du immer nur das tust, was Du bereits kannst, bleibst Du immer nur das, was Du heute bist! (Autor unbekannt)
Die Befähigung, Qualifikation und Kompetenz einer Hundeschule kann vom Hundehalter derzeit nur anhand von den "Erfahrungen, besuchten Fachseminaren und Praktika" abgeleitet werden. Unverbindliche Erstgespräche sowie Nachweise für die ständige Weiterbildung sind für die Auswahl einer Hundeschule sehr wichtig.
Bisher ist der Beruf des Hundeausbilders in Deutschland nicht geschützt. Jeder, der mit Hunden arbeitet und "mal eine Leine in der Hand hatte", darf sich so nennen. Der BHV setzt sich bundesweit für die Schaffung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes ein. Zielsetzung des BHV ist die Weiterbildung der Mitglieder, Schaffung eines Berufsbildes und selbstverständlich der Einsatz für eine art- und tierschutzgerechte Erziehung, Ausbildung, Haltung, Aufzucht und Zucht von Hunden.
Seit dem 02.07.2007 gibt es die Möglichkeit, ein bundesweit anerkanntes Zertifikat "Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“ zu erwerben. Dieses Zertifikat wurde vom BHV in Zusammenarbeit mit der IHK Potsdam entwickelt und gibt dem Hundehalter nun die Möglichkeit, eine qualifizierte Hundeschule zu finden.
Ich habe diesen Zertifikatslehrgang erfolgreich absolviert und arbeite in meiner Hundeschule nach den neusten, wissenschaftlich anerkannten Methoden. Um für meine Kunden stets "up to date" zu bleiben gehört meine eigene Weiterbildung und die Teilnahme an Fachseminaren des BHV zu meinem Pflichtprogramm.
Seit dem 12.07.2013 benötigen Hundetrainer eine behördliche Erlaubnis bei gewerbsmäßiger Ausbildung von Hunden oder der Anleitung des Tierhalters zur Hundeausbildung.
Ich habe die behördliche Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden für Dritte sowie zur Anleitung von Tierhaltern zur Ausbildung von Hunden durch das Veterinäramt des Landkreises Barnim (Eberswalde, AZ 39TSch26 /14) erhalten.
... sowie 530 Praktikumsstunden in BHV-Hundeschulen.